Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können Männer und Frauen werden, welche das
16. Altersjahr erreicht haben und sich mit dem Viertel Gross in irgendeiner Form verbunden fühlen.
- Mit der Anmeldung ist ein Jahresbeitrag zu entrichten.
- Die Vereinsmitglieder können jederzeit aus dem Verein austreten durch schriftliche Abmeldung an den Vorstand. Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder, die dem Vereinszweck zuwiderhandeln oder ihre Verpflichtung
dem Verein gegenüber nicht erfüllen, von der Mitgliedschaft auszuschliessen. Gegen den Beschluss kann innert 20 Tagen beim Präsidenten Rekurs einge-reicht werden. Die nächste Generalversammlung entscheidet endgültig.
Anmeldeformular